AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel Rech

I. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Gästezimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren an den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sind ausgeschlossen.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, Partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Gastes zustande. Das Hotel Rech übersendet dazu eine Buchungsbestätigung.
  2. Alle Ansprüche gegenüber dem Hotel Rech verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, in einem Jahr ab Verjährungsbeginn, kenntnisunabhängige Schadensersatzansprüche in 5 Jahren

 

III. Leistungen, Preise, Vorauszahlungen, Aufrechnungen

  1. Das Hotel Rech ist verpflichtet, die für die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise beinhalten die etwaige gesetzliche Mehrwertsteuer.
  4. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. An-/Abreise

  1. Die gebuchten Zimmer werden ab 14.00 Uhr des Anreisetages bereitgestellt.
  2. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 12.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung berechnet das Hotel Rech pauschal bis 18:00 Uhr 50%, danach bis zum folgenden Räumungstag 100% des Preises. Dem Gast ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Der Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß §545 BGB wird widersprochen.

 

V. Rücktritt des Gastes/ Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel Rech geschlossenen Vertrag oder ein kostenfreies Rücktrittsrecht bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei Verweigerung der Zustimmung ist der vereinbarte Preis durch den Gast auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden und das Hotel Rech zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und imstande ist. Durch die Nichtinanspruchnahme ersparte oder anderweitig erlangte Vorteile des Hotels Rech sind dem Gast jedoch anzurechnen.
  2. Dem Hotel Rech steht es frei, die ersparten Aufwendungen infolge der Nichtinanspruchnahme zu pauschalisieren und vom Gast folgende Entgelte der vertraglich vereinbarten Preise zu fordern:

-Storno bis 22 Tage vor vereinbarter Anreise: kostenfrei

-Storno 21-16 Tage vor vereinbarter Anreise: 40%

-Storno 15-8 Tage vor vereinbarter Anreise: 60%

-Storno unter 8 Tage vor vereinbarter Anreise: 80 %

-Storno am Anreisetag: 100 %

Dem Gast bleibt der Nachweis einer höheren Ersparnis des Hotels Rech vorbehalten.

  1. Vertragliche oder gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben im Übrigen unberührt.
VI. Rücktritt des Hotels
  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes vereinbart wurde, ist auch das Hotel Rech berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rücksprache auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  2. Das außerordentliche Rücktrittsrecht bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  3. Das Hotel Rech behält sich vor innerhalb von 48 Stunden von Reservierungen von Gästen zurückzutreten.

 

VII. Haftung des Hotels

  1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens oder der Gesundheit sowie sonstiger vertragstypischer Pflichten, wenn das Hotel Rech oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten haben sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Rech oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen findet Nr.1 entsprechende Anwendung.

Ansprüche des Gasten wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen sind dem Hotel Rech unverzüglich anzuzeigen.

  1. Durch das unentgeltliche Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz des Hotel Rech kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte auf dem Grundstück des Hotel Rech abgestellter oder rangierter Fahrzeuge ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Nr.1 entsprechend.

 

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen dem Hotel Rech und dem Gast geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Schriftform ausschließende Vereinbarung.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotel Rech.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Vorschriften sind die gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, soweit sie dem von den Parteien an Nächsten kommen.